Verband für landwirtschaftliche Fachbildung

Pfarrkirchen

Rundbrief des VlF Pfarrkirchen April 2010

I. Sommerprogramm der VlF´s Pfarrkirchen und Eggenfelden:

Datum

Thema

Referent

1. Flurbegehungen: Beginn um 19:00 Uhr, Maisführung bereits ab 18:30 Uhr

Dienstag, 08.06. 19:00 Uhr

Gfürt: Führung durch die Unkrautbekämpfungsversuche im Mais

LAR Wasner, LA Weiß

Dienstag, 22.06. 19:00 Uhr

Rahhof: Führung durch die Sortenbeispiele bei Weizen und Gerste

LAR Wasner LA Weiß

Dienstag, 14.09.18:30 Uhr

Rahhof: Führung durch die Sortenbeispiele bei Mais

LA Weiß

Für Gruppen (BBV Ortsverbände, ab 15 Personen) können Sie auch gesonderte Termine für

Flurbegehungen des AELF vereinbaren mit Josef Wasner: 08561 3004-123 oder Stefan Weiß: 08561 3004-124.

Im Laufe des Sommers finden auf ausgewählten Versuchsstandorten des „100 ha–Programms“ Flurbegehungen statt.

Die Einladungen finden Sie in der Presse (PNP, ldw. Wochenblatt).

2. Herbstversammlungen: Beginn jeweils um 20:00 Uhr

Dienstag 07.09.

Falkenberg: „Aktuelle Themen zum Pflanzenbau im Herbst“

LA Weiß

Mittwoch 08.09.

Langeneck: „Aktuelle Themen zum Pflanzenbau im Herbst“

LA Weiß

II.1. Verdiente Mitglieder Bei der Jahreshauptversammlung wurden für ihre 50jährige Mitgliedschaft geehrt:

Karl Altmann, Bad Birnbach

Josef Blindeneder, Tann

Gottfried Danninger, Bad. B.

Josef Garhammer, Dietersburg

Max Gründmayer, Postmünster

Josef Hofbauer, Bad B.

Franz Hutterer, Tann

Walter Janda, Zeilarn

Helmut Maiterth, Zeilarn

Heinrich Nöbauer, Birnbach

Josef Obenhuber, Simbach

Adolf Rabl, Triftern

Leopold Reitberger, Triftern

Johann Stöbig, Pfarrkirchen

Ludwig Wagner, Wittibreut

Alfons Wilhelm, Ering

Johann Wimmer, Tann

Artur Windisch, Stubenberg

 

 

II.2. Neue Mitglieder beim VLF Pfarrkirchen (Beitritte seit dem Rundbrief 10/2009):

Wir freuen uns, dass wir auch heuer wieder Zuwachs in unserem Verband bekommen haben.

Stefan Hauswirth, Kirchdorf

Chr. Jetzinger, Bayerbach

Andreas Kaisersberger, Triftern

Eva Lirsch, Triftern

Thomas Meier, Bayerbach

Bernhard Müller, Julbach

Markus Nagl, Egglham

Andreas Pichlmeier, Reut

Franz Obermaier, Dietersburg

Florian Stadlthanner, Pfarrk.

Robert Unertl, Bayerbach

 

III. Schule und Ausbildung:

1. „Landwirt/in“ ein Beruf mit Zukunft! Informationen zur Berufsausbildung gibt es bei Franz Ebertseder, AELF Pfarrkirchen: 08561 3004-127 und bei der Berufsschule Pfarrkirchen: 08561 98750 Internet www.aelf-pk.bayern.de/bildung/

2. Ausbildungsbetriebe gesucht! Aufgrund der höheren Ausbildungszahlen seit Herbst 2009 ist auch die Nachfrage nach Fremdlehrbetrieben gestiegen. Aus diesem Grund sollten sich interessierte Betriebsleiter mit entsprechender Qualifikation (Ausbildereignung) am AELF melden. Vor allem Ausbildungsbetriebe mit Schwerpunkt „Schweinehaltung“ sind bei uns im Landkreis gesucht.

3. Landwirtschaftsschule, Abt. Landwirtschaft:     LLD Eichenseer

Derzeit besuchen 18 Studierende das 2. Semester. Im Herbst 2009 startete wieder ein „Praxisjahr“ mit 16 „neuen“ Landwirten.

4. Meisterprüfung, Abt. Hauswirtschaft:     HD Urlhardt

Das FBZ LA-Schönbrunn organisiert und betreut Meistervorbereitungslehrgänge in der Hauswirtschaft. Sie können sich dazu bei Frau Monika Deubzer informieren, 0871 9521-183 Am Lurzenhof 3, 84036 Landshut, E-Mail: poststelle@fbz-la.bayern.de

5. Neuer Meister im VLF Pfarrkirchen und VLM: Josef Dobler, Saam, Postmünster.

Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft und viel Erfolg in der Betriebsführung!

Auf www.vlf-bayern.de. finden Sie Bildungsangebote und das Meisterrundschreiben.

6. Bildungsprogramm Landwirt (BiLa): Neuer Kursbeginn! C. Brunner, F. Ebertseder

An den BiLa-Kursen des Ausbildungsjahrganges 2008/2010 nahmen im Durchschnitt 45 fortbildungsbereite und überwiegend junge Hoferben teil, die derzeit einem außerlandwirtschaftlichen Beruf nachgehen. Davon streben voraussichtlich 35 Teilnehmer und damit so viele wie noch nie, die Abschlussprüfung „Landwirt“ an. Wir wünschen Ihnen dabei viel Erfolg. Ein neuer Kurs beginnt voraussichtlich wieder Mitte Oktober 2010. Im ersten Winterhalbjahr werden v.a. die Grundkurse angeboten, die im Februar mit der Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz abgeschlossen werden. Die Aufbaukurse beginnen im Oktober 2011 und dauern bis in den Februar 2012. Anschließend beginnen die Prüfungsvorbereitungen für die Teilnehmer, die den Beruf „Landwirt“ anstreben. Die Kurse werden voraussichtlich wieder wie bisher überwiegend in Form von Abendkursen von 19:00 – 22:00 Uhr an der Landwirtschaftsschule Pfarrkirchen abgehalten. Kurse im Bereich Schweine-, Schaf- und Pferdehaltung sowie zum Hackfruchtanbau können im Rahmen des niederbayerischen Verbundes besucht werden. Tierhaltungskurse werden in Kringell angeboten und sollen von allen Teilnehmern, v.a. von den Teilnehmern, die die Abschlussprüfung anstreben, wahrgenommen werden. Interessenten für die neuen Bila-Kurse melden sich bitte umgehend an: 08561 3004-0

7. Nachruf des Prüfungsausschusses Landwirtschaft:

Der Prüfungsausschuss Landwirtschaft trauert um sein langjähriges Mitglied Matthäus Dallinger, Malling, der seine Aufgaben bis zum Sommer 2009 stets mit vollem Einsatz erledigt hat.

IV. Informationen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

1. Personalveränderungen am AELF Pfarrkirchen:   LLD Eichenseer

Bereich Landwirtschaft: Zum 01.12.2009 wurde Herr Christian Brunner mit der Leitung der Abteilung Bildung und Beratung (L2) beauftragt. Berater für Landtechnik, Biogas und Technik in der Rinderhaltung ist jetzt Josef Haider, AELF LA: 0871 603-130. Marianne Wandner ist seit 1.3. bis 30.11.10 wieder Mitarbeiterin in der Abteilung Förderung.

Bereich Forsten: Herr FAR Biersack ist seit 1.3.10 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Sein Nachfolger für das Forstrevier Johanniskirchen ist Herr FAR Jochen Teichmann, Max-Peinkofer-Str. 3, 84381 Johanniskirchen, 08564 962913; Peter Niederberger wurde zum 1.4.10 in den Nationalpark Berchtesgaden versetzt. Sein Nachfolger ist FOI Marco Walbrecker, 08561 3004-168.

2. Telefonnummernverzeichnis: Vermittlung 08561 3004-0 Bitte benutzen Sie die Direktwahlnummern. Das aktuelle Verzeichnis ist im Internet auf der Seite www.aelf-pk.bayern.de/ stammdaten/personal/index.php abrufbar. Aktuelle Änderungen: C. Brunner -120, A. Huber -121, R. Bailey -122, F. Scharf -119, M. Wandner -118, M. Walbrecker – 160, J. Teichmann 08564 962913.

3. Kostenlose und schnelle Infos vom AELF Pfarrkirchen(aktuelle Termine, Veranstaltungen, ) per E-mail erhalten Sie,. wenn Sie das am AELF aufliegende Formblatt an das AELF PAN senden oder eine Mail an poststelle@aelf-pk.bayern.de schicken.

2. Informationen der einzelnen Abteilungen des AELF Pfarrkirchen:

A. Abteilung Förderung (L1):   LD Anton Hirl, 08561 3004-100

Neuerungen im Mehrfachantrag (MFA) 2010
Die Grünlandprämie für Milchkuhhalter wurde im Vergleich zum Jahr 2009 neu in die Förderung aufgenommen (diese ist keine Kulap- Maßnahme). Sie beträgt b is zu € 35 je ha Grünland, bei maximal 3 ha Grünland je Kuh. Zum Grünland zählen hier Dauergrünland, Kleegras, Ackergras, Wechselgrünland und Grünlandeinsaat. Als Nachweis für die Milcherzeugereigenschaft müssen Sie eine Kopie der Milchgeldabrechnung des Monats April 2010 bis spätestens 30. Juni 2010 beim AELF (Fax: 08561 3004-139) vorlegen.
Die Energiepflanzenprämie kann 2010 nicht mehr beantragt werden

Die Kuhprämie, die 2009 ausbezahlt wurde und 2010 erneut gewährt wird, unterliegt der De-minimis-Regelung . Der Höchstbetrag der einem Betrieb gewährten De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor lag für die letzten drei Jahre (2008 bis 2010) bei 7.500 €. Die seit 2008 gewährten Beträge werden im Mehrfachantrag vorgedruckt. Zusätzlich zur Kuhprämie aus dem Jahr 2009 enthält die vorgedruckte Summe noch den Subventionswert des Liquiditätshilfedarlehens. Wurden beispielsweise € 6000,- De-minimis-Beihilfe laut Vordruck gewährt, so verbleibt ein Restbetrag für 2010 in Höhe von € 1500. Bei einer Kuhprämie von € 21,-/Kuh wären noch 71 Kühe für die Auszahlung frei. Für das Jahr 2010 wird aus dem EU-Sofortprogramm für Milchviehhalter eine zusätzliche Grünlandprämie in Höhe von ca. € 20,- je ha auf Basis der im MFA 2009 vorhandenen Grünlandflächen an Milcherzeuger ausbezahlt.
Diese Prämie wird von Amts wegen bis spätestens Juni 2010 gewährt, so dass Sie keinen eigenen Antrag stellen müssen.

Betriebsprämie: Änderungen in 2010

Die Mindestantragsfläche wurde von 0,30 auf 1,00 Hektar und die Mindestparzellengröße für jede einzelne Kultur auf 0,10 ha angehoben. Die Modulation, d. h. der über € 5000,- einbehaltene Betriebsprämienanteil, wird auf 8 % erhöht. Ab dem Jahr 2010 beginnt der sogenannte Gleitflug der Zahlungsansprüche (ZA). Alle Zahlungsansprüche werden bis 2013 schrittweise auf einen regional einheitlichen Wert angepasst. Für die Region Bayern beträgt der Wert € 354,55/ha. Die Wertentwicklung in den Jahren 2010-2013 ist in der Übersicht Zahlungsansprüche aufgeführt, die Sie als Antragsteller mit den Antragsunterlagen erhalten haben.

Zahlungsansprüche (ZA):

Rangfolge der Aktivierung von ZA: Für die Rangfolge der Aktivierung der ZA stehen das Standardverfahren und die eigene Rangfolge zur Verfügung. Nicht genutzte ZA werden nach zwei Jahren in die nationale Reserve eingezogen. Das bedeutet, dass im Jahr 2009 nicht aktivierte ZA verfallen, wenn sie 2010 nicht aktiviert werden. Die vom Einzug bedrohten ZA sind in der Übersicht gekennzeichnet. Soll ein vom Einzug bedrohter ZA gesichert werden, so ist eine eigene Rangfolge zu wählen.

Verfügungsgewalt zum 17. Mai 2010 Flächen, die mit ZA aktiviert werden, müssen dem Betrieb am 17.05.2010 uneingeschränkt zur Verfügung stehen und mit einer beihilfefähigen Kultur bestellt sein. Zusätzlich muss die Fläche grundsätzlich das ganze Kalenderjahr 2010 uneingeschränkt für ldw. Zwecke zur Verfügung stehen (ganzjährige Beihilfefähigkeit). Flächen, die während des Jahres für nicht landw. Zwecke verwendet werden, dürfen Sie nicht mit „B“ sondern müssen Sie mit „N“ (nicht beantragt) kennzeichnen.

MFA online:  Sie können den MFA auch über die Internet-Adresse www.agrarfoerderung.bayern.de „online“ stellen. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass die erfassten Daten (zum Beispiel im Flächen- und Nutzungsnachweis) umfangreich überprüft werden. Über das Internet reichen Sie den Mehrfachantrag rechtsverbindlich ein, ohne ihn in Papierform vorzulegen. Sofern Sie für den Zugang noch keine PIN erhalten haben, können Sie diese beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredlung in Bayern (LKV) e. V. ( 089 5443-4871, 089 5443-4870, E-Mail: vvvo@lkv.bayern.de) kostenlos beantragen.

2. Kulturlandschaftsprogramm (Kulap)

Für Feldstücke der Erosionsgefährdungsklasse CC-Wasser1 und CC-Wasser2 sind die Verpflichtungen zum Erosionsschutz erfüllt, wenn sie in eine der folgenden KULAP-Maßnahmen einbezogen sind:

  • Winterbegrünung (M 32, A 32) - Mulchsaatverfahren (A 33) - Grünstreifen zum Gewässerschutz (A 35)
  • Die Antragstellung für die Winterbegrünung wurde bis zum 17. Mai 2010 verlängert. Die Förderhöhe hierfür beträgt € 80,- /ha und wird im Jahr der Einsaat ausbezahlt. Ebenso kann das Mulchsaatverfahren mit einer Förderhöhe von € 100,- /ha voraussichtlich im Herbst beantragt werden. Dazu muss aber bereits im Sommer 2010 Senf oder eine andere geeignete Zwischenfrucht angesät worden sein. Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Maiseinsaat in die Mulchdecke. Das AELF gibt dem Mulchsaatverfahren den Vorzug, weil die Förderung höher ist und weil durch die mögliche Korrektur bei der Antragstellung im Jahr nach der Senfsaat eventuelle Fehlerquellen zu beseitigen sind. Bei der Einsaat von Grünstreifen zum Erosionsschutz wird erwartet, dass der eingesäte Grünstreifen topographisch so platziert ist, dass ein wirksamer Erosionsschutz erreicht wird.
  • B. Abteilung Beratung und Bildung (L2):   LD Brunner 08561 3004-120

    I. Allgemeine Hinweise:

    1. Verbundberatung:         Chr. Brunner

    Aufgrund zunehmender Anforderungen im Bereich Umwelt (Erosionsvermeidung, Pflanzenschutzvollzug), überregionaler Aktivitäten und Einsatz im Ausbildungs- und Prüfungswesen sind die staatlichen Berater nicht immer wie bisher zu erreichen. Außerdem wird die Verbundberatung immer stärker ausgebaut. Nutzen Sie deshalb verstärkt das neue Beratungssystem wie Erzeugerrundschreiben, Pflanzenbauversuchsberichtsheft, Fax-Dienst, Telefonhotline, Beratungsangebote der LfL und die Fütterungsberatung des LKV. Viele allgemeine Fragen können oft einfach mit den aktuellen Schreiben beantwortet werden!

    • Ansprechpartner im Bereich Pflanzenbau ist der ER in DEG: Herr Kärtner 0991 24769
    • Ansprechpartner im Bereich Tierproduktion ist das LKV : Verwaltungsstelle 0871 67880
  • Im Bereich Rinderhaltung stehen in PAN Herr Hermann Heindl, Oberndorf ( 08722 910820) und Herr Florian Reiter, Dietersburg ( 08726 1856) für Fragen zur Rinderfütterung zur Verfügung.
  • Pflanzenbauhotline: 0180 5574452 (14 Ct./Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

    Im Rahmen der Verbundberatung steht für Fragen rund um den Pflanzenbau eine verbesserte Telefonhotline zur Verfügung. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 13.00 Uhr zu erreichen! Da die Hotline mit mehr Personal und Anschlüssen ausgestattet wurde, dürften die bisherigen Probleme verringert worden sein

    Beraterfax der ER Niederbayern-Deggendorf (Anmeldung unter 0991 24769): Wer ein Faxgerät besitzt, sollte sich unverzüglich das Beraterfax (€ 14,50,- + 19 % MwSt/Jahr) vom ER bestellen! Das Fax ist zusätzlich auch als E-Mail oder Brief (Aufschlag für Briefporto!) zu erhalten. Die Faxe enthalten u.a. aktuelle Hinweise im Pflanzenschutz (z.B. optimaler Bekämpfungszeitpunkt, Neuerungen), im Pflanzenbau (z.B. Düngung) und zum Förderrecht (z.B. CC, Termine, DüngeVO, …)

    2. Beratungen zu Biogas: Infoveranstaltung am 29. Juni 2010 in LangeneckA. Huber

    Zuständig für Beratungen im Bereich Biogas sind Herr Alfred Huber, AELF PAN ( 08561 3004-121) sowie Herr Josef Haider, AELF LA ( 0871 603-130). Am 29. Juni 2010 findet um 19:30 beim Gasthaus Wirtsbauer in Langeneck eine Infoveranstaltung zum Thema „Biogasanlagen - landwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Aspekte“ statt. Immer wieder kommt es beim Betrieb von Biogasanlagen zu Gewässerverunreinigungen und infolgedessen zu Anzeigen und strafrechtlichen Verfolgungen. Das schadet dem Landwirt, dem Grundwasser, den Bächen und Flüssen. Was können wir dagegen tun? Wir bieten zukünftigen und aktuellen Biogasanlagenbetreibern sowie allen anderen Interessierten eine Informationsveranstaltung an. Erörtert und diskutiert werden dabei landwirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit Biogasanlagen sowie Probleme bei deren Bau und beim Silomanagement. Alle Biogasanlagenbetreiber und Landwirte, die in diesen Betriebszweig einsteigen wollen, sind dazu herzlich eingeladen.

     3. Seuchenübertragung durch Gülleaustausch:       Christian Brunner

    Derzeit werden für Biogasanlagen sogenannte „veterinärrechtliche Zulassungen“ auf der Basis der Verordnung „EG Nr. 1774/2002 – tierische Nebenprodukte Verordnung-TNPV“ erteilt. Hiernach führt die Einspeisung von Fremdgülle/-mist in die Biogasanlage zur Bildung von Güllegemeinschaften. Das hat zur Folge, dass die Betriebe, die Ausgangssubstrat tierischer Herkunft liefern, und die Biogasanlage eine epidemiologische Einheit bilden. Dies kann bei Seuchenausbrüchen (z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest) zur Reglementierung aller Mitglieder der Güllegemeinschaft führen, und damit zu schwerwiegenden Konsequenzen für alle beteiligten Betriebe, da sämtliche Maßregelungen, wie Sperr- und Keulungsmaßnahmen, für alle Betriebe einer epidemiologischen Einheit gelten. Dasselbe gilt auch für Betriebe, die Fermentationsrückstände aus der Biogasanlage zur landwirtschaftlichen Verwertung abnehmen, wobei bereits der Transport von Gülle im Fall der Fälle diese Regelung auslöst. Diese EU-Regelungen sind nicht neu, sie wurden nur nicht thematisiert, d.h. im Seuchenfall hätten die aufgeführten Maßnahmen bereits gegriffen. Wie hoch das Risiko ist kann nicht abgeschätzt werden. Nähere Infos sind dazu im Biogashandbuch nachzulesen. Weitere Fragen dazu klären Sie beim Veterinäramt im Landratsamt Pfarrkirchen, Frau Dr. Gerbaulet 08561 20-405.

    4. Gesamtbetriebliches Qualitätssicherungs-System für landw. Betriebe: GQS-Bayern

    Nutzen Sie „GQS-Bayern“! „GQS“ finden Sie unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/11030 . Wegen des sehr umfangreichen Fragenkataloges wurde eine „Kurzcheckliste“ der häufigsten Verstöße entwickelt. Wenn Sie diese beachten, können Sie in der Regel die häufigsten Mängel vermeiden werden.

    II. Sachgebiet Pflanzenproduktion (SG 2.1):   Christian Brunner 08561 3004-120

    1. Bodenschutz:

    1.1 „100 ha – Mulchsaatprogramm“:      Alfred Huber 08561 3004-121

    Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat bei seinem letztjährigen Besuch im Landkreis Rottal-Inn ein 100 ha-Mulchsaatprogramm zur Verbesserung der Situation im Einzugsbereich des Rottauensees sowie im Bereich des Mertsees ins Leben gerufen. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln für Forschungsprojekte der LfL. Unter der Federführung des AELF Pfarrkirchen werden in einem Zeitraum von 2 Jahren jeweils ca. 10 ha Mais in verschiedenen Bearbeitungs- und Zwischenfruchtvarianten angesät. 3 Sägerätehersteller stellen für diesen Zweck 3 verschiedene mulchsaattaugliche Maissägeräte zur Verfügung. Die dazu erforderlichen Schlepper kommen von örtlichen Landmaschinenhändlern. Ziel ist die Erprobung beispielhafter Maisansaatverfahren mit möglichst geringer Bearbeitungsintensität bei gleichzeitig optimalem Erosionsschutz und hohen sowie sicheren Maiserträgen. Im Laufe des Sommers werden diese Praxisansaaten im Rahmen von Flurbegehungen den Maisanbauern vorgestellt.

    1.2 Erosionsgefährdungskataster (aktuelle Auflagen, Stand 5.3.2010):   Chr. Brunner

    Das StMELF hat mit seinem Schreiben im Februar 2010 alle Landwirte über die CC-Einstufung (CC1-Wasser oder CC2-Wasser) ihrer Ackerflächen informiert. Zur umfassenden und aktuellen Information wurden daraufhin im Landkreis PAN noch 8 sehr gut besuchte Infoabende abgehalten. Den aktuellen Auflagenstand können Sie dem untenstehenden Schaubild entnehmen.

    Lt. Erosionsgefährdungskataster sind im Landkreis PAN von 58.162 ha Ackerfläche in CC-Wasser1 „48,2 %“ und in CC-Wasser2 „13,9 %“ eingestuft. Das heißt jedoch nicht, dass auf den nicht eingestuften Flächen („CC-Wasser0“) keine Erosion durch Wasser stattfinden kann. Es wird deshalb jedem Landwirt geraten, Flächen auf denen schon in der Vergangenheit Bodenerosion stattgefunden hat (auch ohne CC-Einstufung) ein verstärktes Augenmerk darauf zu legen und wirksame Erosionsschutzverfahren aus Verantwortung zum Boden zu ergreifen. Die CC-Auflagen sind als gesetzliche Mindestanforderungen, vergleichbar mit Mindestanforderungen wie z.B. die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm bei PkW-Reifen, zu verstehen und entsprechend einzuhalten. Die fachlichen Anforderungen liegen meist höher, da bei der Einstufung die wesentlichen Faktoren „Hanglänge“ und „Regenintensität“ der allgemein gültigen Bodenabtragsgleichung nicht berücksichtigt wurden und mit der Medianwertung steile Teilflächen v.a. bei großen Feldstücken untergingen.Auf der Seite der LfL www.lfl.bayern.de/iab/bodenschutz/06558/index.php kann in wenigen Schritten (per Hand oder per PC-Programm) die tatsächliche Erosionsgefährdung berechnet und mit geeigneten Maßnahmen (Bodenbearbeitung, Mulchsaat, Fruchtfolge, Hangverkürzung, ...) die optimale Bewirtschaftung diese Fläche erarbeitet werden

     

     

    Tipp: Schlagen Sie mit der Mulchsaat den CC-Auflagen ein Schnippchen!

    1.3 Mulchsaat für Maisanbau 2011 unbedingt im Sommer einplanen:   Chr. Brunner

    Zahlreiche Betriebe konnten heuer das Kulap-Programm „Mulchsaatverfahren“ nicht abschließen, da im Vorjahr keine entsprechenden Zwischenfruchtbestände (Senf, Ölrettich, ...) angelegt wurden. Deshalb müssen in diesem Sommer, auch im Hinblick auf die neuen CC-Vorschriften, an den jeweiligen Standort und der Produktionsbedingungen angepasste Zwischenfrüchte angesät werden. Merkblätter sind im Internet oder beim AELF erhältlich. Ein „Alibi-Zwischenfruchtbestand“, der nur „Bierglashöhe“ erreicht bringt außer Kosten für das Saatgut, zusätzlichem Totalherbizideinsatz wegen massiver Verunkrautung und höherem Arbeitsaufwand keine Vorteile! Eine schlechte Mulchsaat ist teurer als eine gelungene!

    Wird statt „normaler“ Gülle hingegen zurückgenommene Biogasgülle ausgebracht fällt die Bilanz im Beratungsansatz negativer aus, da die zurückgenommenen Güllemengen wegen der Vergärung der organischen Substanz erheblich niedriger sind und nur noch einen geringeren TS-Gehalt aufweisen. Reine Biogasfruchtfolgen sind in beiden Ansätzen deutlich negativ, da kein Stroh mehr verbleibt und ein Zwischenfruchtanbau (ohne Substratnutzung) zur Bodendüngung i.d.R. nicht mehr möglich ist.

    Ergebnis: Nur mit einem umfassenden (auf 50 % der AF) und regelmäßigem Zwischenfruchtanbau und Verbleib von Getreidestroh auf der Fläche ist die Humusbilanz ausgeglichen und positiv. Wird Silomais teilweise durch Kleegras oder durch CCM ersetzt (Biogasbetriebe) kann die Bilanz auch ausgeglichen sein. Das Bodenleben hat genügend Nahrung und kann den Boden bestens stabilisieren, Wasser pflanzenverfügbar zur Verfügung stellen und die Nährstoffe in ausreichendem Maße freisetzen.

    3. Gute fachliche Praxis beim Pflanzenschutz:

    3.1 Hangauflage bei Pflanzenschutzmitteln:       S. Weiß

    Besonders gravierend wirken sich Verstöße gegen Gewässerabstandsauflagen aus, wozu auch die sog. „Hangneigungsauflage an Gewässern“ zählt. V.a. bei der Unkrautbekämpfung in Raps und Mais haben fast alle bodenwirksamen Präparate diese Hangneigungsauflage. Mit abdriftmindernden Düsen kann in diesem Fall die Auflage nicht eingehalten werden. Für Flächen, auf denen der Mais aus Erosionsschutzgründen in Mulchsaat angebaut wird, gelten diese Hangneigungsauflagen allerdings nicht. Auch dies ist wieder ein positives Argument für die Mulchsaat! Informieren Sie sich also vor dem Einkauf der Präparate noch mehr über die vorgeschriebenen Einsatzbedingungen der einzelnen Präparate. Dazu steht Ihnen im Internet unter www.Lfl.bayern.de (Neugestaltung der Tabelle), im Pflanzenbauversuchsheft 2009 S. 181 oder im Übersichtsblatt des ER für Pflanzliche Qualitätsprodukte, das alle Mitglieder mit dem RS 1/2010 erhalten haben, ein umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung.

    Erklärung des ER-Rundschreibens: Wenn in der Spalte „Hangneigung“ eine Zahl steht (z.B. 10) bedeutet das, dass auf dem zu behandelnden Feld dieses Mittel nur dann gespritzt werden darf, wenn ein der Zahl entsprechend breiter (z.B. 10 m) Grünstreifen (Wiese, Kleegras, …) vorhanden ist oder die zu behandelnde Kultur mindestens in Mitte der Bestockung ist und dieser z.B. 10 m breite Streifen unbehandelt bleibt. Bei Mulchsaatverfahren braucht die Spalte „Hangneigung“ nicht berücksichtigt werden. Zusätzlich zur Hangneigungsauflage müssen die „normalen“ Gewässerabstandsauflagen eingehalten werden, die mit der entsprechenden Auswahl u. Einstellung der Düsen meist verringert werden können. Beispiele für aktuelle Anwendungen ohne Hangauflagen (Zulassungsstand: Februar 2010!)

    Mai Einzige voll wirksame Mittelkombination mit Blatt- und Bodenwirkung:

    Clio Star + Spectrum (1,0 l/ha + 1,0 l/ha), Gewässerabstand: 5 m bei mind. 75 % Abdriftminderung;
    Achtung: Der z.B. 5 m Randstreifen darf nur mit hangauflagenfreien Kontaktmitteln behandelt werden!

    Raps: Einzige voll wirksame Mittelkombination mit Blatt- und Bodenwirkung (2 Arbeitsgänge!):

    1. Spritzung: Centium (0,3 l/ha) unmittelbar nach der Saat, Gewässerabstand: 0 m*

    2. Spritzung: Effigo (0,35 l/ha) im späten NA, Gewässerabstand: 0 m*

    Getreide Herbst:

    Wintergerste:  Boxer 4 – 5 l/ha im VA, Gewässerabstand: 0 m* bei 90 % Abdriftminderung

    Winterweizen Sumimax + Ciral 60 g/ha + 30 g/ha, Gewässerabstand: 0 m* bei 90 % Abdriftminderung

    Getreide Frühjahr

    Wintergerste Axial + Primus (0,9 + 0,15 l/ha) oder Axial + Starane XL (0,9 + 1,2 l/ha), Gewässerabstand: 0 m*

    Winterweizen wie WG, zusätzlich: Broadway+FHS (130 g/ha +0,6 l/ha), Gewässerabstand: 0 m*und viele andere Lösungen möglich

     

    3.2 Optimaler Zeitpunkt für Pflanzenschutzmaßnahmen       Chr. Brunner

    Gerade in Jahren mit günstigen Voraussetzungen für Pilzkrankheiten (Wärme und Feuchtigkeit) ist eine ständige Kontrolle der Bestände unbedingt erforderlich um optimale Erträge zu erzielen. Im Rahmen des Gersten- und Weizenmonitorings werden diese Kontrollen auf ausgewählten Flächen wöchentlich durchgeführt und die Ergebnisse mit Beratungsempfehlungen den Landwirten in Form des Erzeugerringfaxes zugeleitet. Besonders gefährliche Krankheiten, wie z.B. Septoria, DTR und Fusarium sind erst dann sichtbar wenn es für eine Bekämpfung schon zu spät ist. Besonders bei für „Septoria Tritici“ sehr anfälligen Sorten, wie z.B. „Akteur“ und „Cubus“, ist das Frühwarnsystem ER-FAX sehr hilfreich. Wer sich im Mai 2009 an dieSpritzempfehlung hielt, konnte den richtigen Zeitpunkt nicht verpassen. Allerdings ist bei sehr frühen Spritzungen meist eine Zweitbehandlung, u.U. bei anfälligen Sorten sogar eine 3. Behandlung, erforderlich. 3.3 Auf die „Ährenbehandlung“ warten oder bereits vorher spritzen? Der Begriff „Ährenbehandlung“ kursiert immer noch, ist aber aus heutiger Sicht überholt. Früher gab es die strikte Abfolge „Fuß-, Blatt- und Ährenbehandlung. Heute erfolgt der Fungizideinsatz nach tatsächlichem Befall, Pilzbiologie und Wirkungsdauer der Mittel, so dass in vielen Jahren nur zu 1 Behandlung geraten wird. Diese Hauptbehandlung erfolgt dann meistens bereits im Blattbereich, also bereits vor der klassischen Ährenbehandlung. Die „Ährenbehandlung“ trotz anderweitiger Empfehlung abzuwarten wäre falsch, da der bereits entstandene, aber noch nicht sichtbare Befall auch mit den heutigen Mitteln nicht mehr getilgt werden kann und es dann trotz Behandlung zum Krankheitsausbruch kommt, ja kommen muss! Als „Ährenbehandlung“ ist allenfalls die gezielte Spritzung gegen den Ährenfusariumpilz anzusprechen, hier allerdings mit den wenigen dafür geeigneten Mitteln (siehe LfL-Einstufung).

    3.4 Anwendungsbedingungen beim Pflanzenschutz beachten (Luftfeuchte, Temperatur)

    Die Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern im trockenen Frühjahr 09 war oft nicht sehr erfolgreich. Die Ursache dafür lag nicht in den hohen Temperaturen, wie vielfach angenommen, sondern bei der teilweise extrem niederen Luftfeuchte bis zu unter 30 %. Wurde zudem auch noch mit sehr geringem Wasseraufwand behandelt, war eine deutliche Wirkungsminderung die Folge.

    Empfehlungen:

    Beachtung der Behandlungsansprüche in den LfL-Infos und entsprechende Auswahl der Mittel

    Keine Behandlung bei niedriger Luftfeuchte: möglichst > 60 % (Hygrometer beachten!)

    • Wasseraufwandmenge nicht unter 300 l/ha (außer bei Einsatz von Glyphosat-Mitteln!)

    3.5 Dokumentation PS-Mitteleinsatz:      J. Wasner 08561 3004-123

    Bei den CC-Kontrollen gab es im Prüfjahr 08 zahlreiche Verstöße wegen fehlerhafter bzw. fehlender Aufzeichnungen. Vervollständigen Sie ggf. unverzüglich ihre Dokumentation für das zurückliegende Jahr 09 und führen Sie auch aktuell die Eintragungen für 2010 in der geforderten Art und Weise durch. Halten Sie diese Aufzeichnungen griffbereit. Formblätter für Handeintragungen liegen am AELF aus bzw. können Sie im Internet herunterladen: www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzrecht/30240/index.php. z.B.sollten bei PSM-Packs unbedingt die Einzelkomponenten aufschreiben! Die Angabe eines Packs (z.B. „Zintan Pack“) genügt nicht den Anforderungen!!! Der ER-Ndb bietet die Überprüfung der Aufzeichnungen für € 35,- + MwSt an. Anmeldung 0991 24769.

    3.6 Drahtwurmbekämpfung im Mais mit „Santana“:     Chr. Brunner 08561 3004-120

    Aufgrund der im Anbaujahr 2009 aufgetretenen Schäden durch Drahtwurmbefall, wurde u.a. vom Freistaat Bayern eine Ausnahmeregelung zur Drahtwurmbekämpfung für das Anbaujahr 2010 erreicht. Zugelassen ist das Granulat „Santana“ für 1 Jahr. Ob verlängert wird ist momentan nicht bekannt. Die neue Regelung gilt für Maisanbauflächen die verstärkt gefährdet sind (nach Umbruch von Grünland, Stilllegungen, Feldfutter oder Brache im Jahre 2007 und später oder auf der geplanten Fläche waren im letzten Jahr mindestens 25 % Pflanzenschäden zu verzeichnen).

    Das Verfahren um an das Granulat zu kommen ist sehr aufwendig (Antrag, Genehmigung, Nachweise für den Erhalt und die Verwendung, …) und setzt die Anwendung eines vom JKI zugelassenen Granulatstreuers voraus. Die Investition in einen Granulatstreuer (ca. € 3.000,- ) ist nur sinnvoll wenn größere Befallsflächen damit bestellt werden können. Nähere Infos und Anträge finden Sie auf den Internetseiten www.aelf-pk.bayern.de oder www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutzrecht/38568/index.php.

    Weitere Bekämpfungsmaßnahmen haben nur eine sehr begrenzte Wirkung, wie die Erfahrungen aus dem Anbaujahr 2009 gezeigt haben. Trotz des Einsatzes von Kalkstickstoff als Unterfuß- oder als Flächendünger sind im Mais beachtliche Schäden aufgetreten.

    4. Grünland: harter Winter, Nachsaat, …     J. Wasner 08561 3004-123

    Sofern noch nicht geschehen sollten durch Schneeschimmel ausgewinterte Grünlandflächen nachgesät werden, damit die entstandenen Lücken nicht durch wertlose Arten, wie Gemeine Rispe, Ampfer, ... geschlossen werden. Die Nachsaat hat jedoch nur Sinn wenn der Bestand sonst noch intakt ist. Andernfalls ist über eine Generalsanierung, am besten im Herbst, nachzudenken.

    III. Sachgebiet Milchviehhaltung (SG 2.2):   Margarete Lock 08561 3004-125

    1. Tuberkuloseuntersuchung für Ziegen, die in Milchviehbetrieben gehalten werden!

    Ziegen, die im selben Betrieb mit Milchkühen gehalten werden, müssen ab einem Alter von 9 Monaten einmalig auf Tuberkulose getestet werden! Dies gilt auch für einzelne Hobbyziegen, die nicht der Milchgewinnung dienen. Dies besagt die Hygienevorschrift für Rohmilcherzeugung. Die Untersuchung ist Prüfkriterium der CC-Kontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit.

    Setzen sie sich mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung der einen Tuberkulintest durchführen soll und bewahren Sie das Ergebnis der Untersuchung schriftlich in ihren Unterlagen auf. Bei nicht negativem Ergebnis wird der Amtstierarzt hinzugezogen.

    Bedenken Sie, dass auch einzelne hobbymäßig gehaltene Schafe,  Ziegen und Schweine registriert sein müssen (Registrierung am AELF) sowie Bestandregister und Kennzeichnung notwendig ist.

    2. Eiweißalternativen in der Milchviehfütterung:   F. Scharf, 08561 3004-119 / 08631 6107-127

    Die hohen Preise für Sojaschrot als das Eiweißfutter schlechthin, lassen immer wieder die Frage aufkommen, ob und wie man Soja ersetzen oder zumindest teilweise ersetzen kann. Eine der wichtigsten „Alternativen“ zu Soja ist gute/hochwertige Grassilage. Damit kann man enorme Mengen an Eiweiß ins Tier bringen. Aber welche Kraftfutterkomponenten können Soja ersetzen?

    a. Rapsextraktionsschrot Es wurden schon einige Versuche gemacht, die alle zeigen, dass es möglich ist, Soja komplett durch Rapsextraktionsschrot zu ersetzen. Am besten schneiden jedoch Mischungen aus Raps und Soja ab.

    Um 1 kg Soja durch Raps zu ersetzen, braucht man ca. 1,3 kg Raps (um denselben Eiweißgehalt zu erhalten). Im Gegenzug kann/muss man die Getreidemenge um ca. 0,1 kg Weizen reduzieren. Bei hohen Rapsmengen sollte der P – Gehalt im Mineralfutter reduziert werden (Raps hat mehr P als Soja).

    Preislich ist Rapsextraktionsschrot derzeit extrem interessant.

    b. Rapskuchen ist ein fettreiches, eiweißreiches Futtermittel. Entscheidend ist, dass eine Futtermittelanalyse gemacht wird. Begrenzend ist nämlich die Fettmenge im Rapskuchen, die z.T. erheblich schwankt. In der Gesamtration dürfen max. ca. 800 g Fett (4 % in der Gesamtration) sein. Die Einsatzmenge begrenzt sich somit auf ca. 1 – 1,5 kg/Tier und Tag. Aufgrund der hohen Fettgehalte verfügt der Rapskuchen über einen hohen Energiegehalt.

    c. Weizen-/Maistrockenschlempe

    Beides sind Nebenprodukte der Brauerei- bzw. Brennereiindustrie, werden von den Tieren gern gefressen, haben einen höheren Anteil an beständigem Eiweiß (UDP) als Soja und Raps und sie sind derzeit sehr preiswürdig. Da der Eiweißgehalt vom Ausgangsmaterial abhängig ist, ist es auch entscheidend um welche Schlempe es sich handelt. Am besten ist natürlich auch hier eine Futteranalyse. Als alleinige Eiweißquelle sollte sie nicht eingesetzt werden: Es sollten max. 50 % des Eiweißfutters aus Schlempe bestehen. Mischungen mit Rapsextraktionsschrot schneiden am besten ab.

    d. Ackerbohnen/Erbsen sind heimische Leguminosen und können im Milchviehbereich eingesetzt werden. Begrenzend wirken bei beiden die hohen Gehalte an leicht verfügbaren Kohlenhydraten (Stärke). 1 kg Erbsen haben einen Milcherzeugungswert (MEW) nach Energie von 2,3 kg Milch und nach Eiweiß von 2,4 kg Milch. Also eigentlich eher ein ausgeglichenes Milchleistungsfutter als ein Eiweißfutter. Bei den Ackerbohnen ist das Verhältnis besser. Aufgrund der hohen Stärkegehalte und der daraus folgenden Acidosegefahr können (je Einsatz von Getreideschrot) maximal bis zu 4 kg Erbsen/Ackerbohnen eingesetzt werden.

    e. Biertreber ist ein sehr schmackhaftes eiweißreiches und strukturarmes Futter (mit hohen Anteilen an beständigem Eiweiß). Hauptproblem ist die Gefahr der Nacherwärmung. Sauberes Arbeiten und ausreichender Vorschub sind das A und O. Je nach Rationsgestaltung können bis zu 12 kg Frischmasse Biertreber eingesetzt werden.

    f. Ganze Sojabohne/Sojakuchen: Die Frage nach Verfütterung von ganzen Sojabohnen kommt in letzter Zeit immer öfter. Grundsätzlich ist es so, dass beim Wiederkäuer die Sojabohne nach den Versuchsergebnissen nicht getoastet werden muss. Hauptproblem bei den Sojabohnen ist der rel. hohe Fettgehalt von 20 %, der die Einsatzmenge auf maximal 1 kg je Tag senkt. Dieser Fettgehalt führt aber wiederum zu einem sehr hohen Energiegehalt. Bei allen Futtermitteln ist zu bedenken, dass kurzfristige Änderungen von guten Rationen, nur weil ein Futter etwas billiger erscheint, im Milchviehbereich nicht immer sinnvoll ist. Der Pansen muss sich erst auf das neue Futter einstellen um zu funktionieren und das Futter voll ausnützen zu können. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie bei uns am AELF Pfarrkirchen an oder wenden Sie sich an Ihren LKV Fütterungstechniker. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    3. Preiswürdigkeit von Futtermitteln   F. Scharf, 08561 3004-119 oder 08631 6107-127

    Bei der Preiswürdigkeit wird ein Futtermittel mit zwei sog. „Vergleichsfuttermitteln“ preislich verglichen. Dabei wird ausgerechnet, welche Menge eines jeden „Vergleichsfuttermittels“ durch ein kg des zu vergleichenden Futtermittels ersetzt werden kann .Daraus ergibt sich der sogenannte Tauschwert.

    Vergleichsfuttermittel I : Weizen   € 12,50/dt  (ohne Mwst.)

    Vergleichsfuttermittel II : Sojaextraktionsschrot € 38,00/dt (ohne Mwst.)

    Erläuterungen: Ein Futtermittel ist umso günstiger einzuschätzen, je niedriger der Marktpreis gegenüber dem Tauschwert ist.

    Beispiel: Wenn Rapsextraktionsschrot weniger als € 28,40 / dt kostet ist er insgesamt günstiger als Sojaextraktionsschrot.

    Wichtig: Der Tauschwert kann nur ein erster Hinweis für die Preiswürdigkeit sein.

    Weist ein Futtermittel Besonderheiten auf, z.B. im nXP, in der Zusammensetzung (z.B. beständige Stärke beim Körnermais), im Mineralstoffgehalt, Schmackhaftigkeit, bzw. entstehen Kosten für den Transport, für die Lagerung oder fallen Verluste an (z.B. Silierverluste beim Biertreber), ist dies bei der Preiswürdigkeit zusätzlich zu berücksichtigen.

    Beim Vergleich von Mischfutter gegenüber Einzelfuttermittel muss der Aufwand für Schroten und Mischen (ca. € 1,50/dt) sowie ein Unterschied im Mineralfutteranteil berücksichtigt werden.

    IV. Sachgebiet Rindermast (SG 2.2M):       Hans Gritsch, 08561 3004-129

    Mit dem Einsetzen der ersten Stufe des Gleitfluges wird für Rindermäster in diesem Jahr erstmals ein Rückgang der betriebsindividuellen Prämien eintreten. Bis 2013 werden die betriebsindividuellen Prämien vollständig in der einheitlichen Flächenprämie aufgegangen sein. Viele spezialisierte Bullenmäster haben im vergangenen Jahr versucht, dies durch Bestandsaufstockung aufzufangen. Gerade im Neubaubereich ist es allerdings nur mit günstigen Stallbauten und sehr guten Leistungen möglich, derzeit eine positive Wirtschaftlichkeit der Maßnahme zu erreichen. Die Rindermäster haben derzeit mit leicht geringeren Preisen als noch vor einem Jahr zu tun, wobei die Kosten für Futtermittel und Bestandsergänzung nach wie vor hoch sind. Dies führt zu insgesamt leicht sinkenden Deckungsbeiträgen. Die EIF Förderung für Stallbauten im Rindermastbereich beträgt derzeit im Standardfall 20% der Nettobaukosten. Sollten Sie sich für eine Stallbauförderung interessieren, so setzen Sie sich frühzeitig mit dem AELF wegen der Antragsabwicklung in Verbindung,, da es längere Zeit in Anspruch nehmen kann bis der Baubeginn erfolgen kann.

    IV. SG Schweinezucht und -haltung (SG 2.3T):     J. Reimer AELF LA 0871 603-180

    Im Landkreis PAN gibt es derzeit 70.774 Mastschweineplätze (vgl. NdB: 764.646). Bei Berücksichtigung der geplanten und schon umgesetzten Investitionsvorhaben wird die Steigerung im Mastschweinebereich anhalten. Bayernweit bleibt der Mastschweinebestand dagegen relativ konstant. In den Landkreisen LA, DGF, KEH, PAN und SR wurden 2009 insgesamt 55 Förderanträge bewilligt. Insgesamt wurden bei den durch EIF geförderten Maßnahmen € 22,6 Mio. von Schweinehaltern investiert. Davon wurden im Lkr PAN 6.955 Mastplätze und 110 Zuchtsauenplätze erstellt. Der Trend zur Mast ist aus den bewilligten Förderfällen nur unschwer abzulesen. Stellt man die gebauten Mastplätze den Zuchtsauenplätzen gegenüber, so müssten ca. 2/3 mehr Zuchtsauen-plätze gebaut werden, um die neugebauten Mastplätze mit heimischen Ferkeln bestücken zu können. Gefördert werden Investitionen in die Ferkelerzeugung, Schweinemast und Futterlagerung. Als Förderung wird ein Zuschuss von 20 % auf die förderfähige Nettoinvestitionssumme gewährt. Ansprechpartner zur Förderung sind: Sabine Greindl, 0871 603-183 und J. Hoffmann 0871 603-173

    „Kombiberatungspaket“ für Schweinehalter:           Jens Reimer, AELF Landshut 0871 603-180

    Der Beratungsbedarf in der Landwirtschaft wird weiterhin sehr hoch bleiben und sich stärker spezialisieren. Im neuen „Kombiberatungspaket“ arbeiten das LKV, das LKP, der Maschinenring und die landwirtschaftlichen Buchstellen zusammen. Ziel ist es den Betrieb systematisch und ganzheitlich zu analysieren, um ihn produktionstechnisch, arbeitswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich zu optimieren. Teilnehmende Betriebe erhalten eine individuelle Beratung mit der Möglichkeit zum Vergleich und Erfahrungsaustausch.

    C. Abteilung L3 (Strukturentwicklung, Ernährung u. Haushaltsleistungen)   HD Urlhardt

    II. SG Ernährung, Haushaltsleistungen und Bildung (3.2):   J. Urlhardt, 08561 3004-130

    1. SchulmilchIm Rahmen der Aktion „Mehr Milch an Bayerns Schulen“ werden im April 2010 an der GS und im Kindergarten Walburgskirchen sowie an der Realschule Pfarrkirchen Schulmilch eingeführt bzw. ausgebaut. Dort wurde bisher keine Milch angeboten. Die örtliche Theatergruppe stellt den diesjährigen Erlös aus den Eintrittsgeldern für die Schulmilch im Ort zur Verfügung. Somit kann die Milch vergünstigt an die Kinder abgegeben werden. Die Kinder können sich vor Unterrichtsbeginn und in der Pause an einer Milchbar mit Frischmilch versorgen. An der RS Pfarrkirchen wird auf Frischmilch umgestellt, d.h. es wird ein „Frischmilchshaker“ aufgestellt. Hier können sich die Schüler frische Milch oder einen Milchshake  zapfen. Die Schulen und. der Kindergarten erhalten die Milch vom Landwirt Martin Hofer. Sollten Sie gute Kontakte zu Schulen haben, die Interesse haben, ihr Schulmilchangebot zu verbessern, so setzen Sie sich bitte mit Frau Lidwina Kainz 08561 3004-133 in Verbindung.

    2. Grundkurs Gästebeherbergung für Neueinsteiger/Hofnachfolger und zur Entscheidungshilfe bei geplanten Investitionen. Wenn der Betriebszweig Urlaub auf dem Bauernhof/Urlaub auf dem Lande eine echte Einkommens-alternative sein und bleiben soll, ist dieser Betriebszweig professionell zu planen, zu gestalten und zu führen. Die Beraterinnen im Beraternetzwerk Urlaub auf dem Bauernhof in Niederbayern bieten deshalb ab September 2010 einen Grundkurs in 10 Tageseinheiten (09:00-16:00 Uhr) zu diesem Thema an. Zur Info-veranstaltung am Montag, 21. Juni 2010, 10:00 Uhr am AELF PA melden Sie sich bis 07.06.an 0851 9593-424

    3. Halbpension für meine Gäste Anmeldung bei Veronika Weindl 0851 9593-436
    Gäste werden immer anspruchsvoller und wollen oft auch gerne am Hof verköstigt werden. Die damit verbundene Arbeitsbelastung ist uns bewusst. Sollten Sie sich über eine Verköstigung am Hof Gedanken machen, laden wir Sie herzlich zu unserem Info-Tag „Halbpension für meine Gäste - eine Möglichkeit zur Kundengewinnung bzw. Kundenbindung “ am 19. April,10:00 Uhr bei Familie Hirsch, Angerstr. 20, Oberkümmering, 94051 Hauzenberg ein.

    4. Neues von den Gartenbäuerinnen: Marianne Ebenhofer bietet die Vorführung: „Hol den Frühling ins Haus“ – Raum- und Tischschmuck aus Naturmaterialien an. Resi Ott führt durch´s Bauernhofmuseum und die Bauerngärten. Martina Egger`s Kräuterladen in Bad Griesbach läuft gut. Geplant ist eine Lehrfahrt im Juni 2010.

    5. Erlebnisbäuerin, Erlebnisbauer: Elfriede Eckl, Grasensee, und Karl Meier, Bachham, die Qualifizierungsreihe „Lernort Bauernhof“ erfolgreich abgeschlossen. Sie wollen ihren Hof mit einen pädagogisch aufbereiteten Programm öffnen.

    6. Kräuterpädagogen: Die vielfältigen Angebote der Kräuterpädagogen kommen gut an: Natur- und Kräuterwanderungen am Hof, Führungen durch Bauerngarten und Wiese, Kostproben, Workshops mit Naturfloristik, Kochen mit Kräutern, Wohlfühlen mit Kräutern für alle Interessierten auch abgestimmt z. B. auf Gartenbauvereine, Frauenbund, Landfrauen und unter den Rott- und Inntaler Spaziergängen, auch unter www.rottal-inn.de/Veranstaltungen. Faltblätter zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie am AELF Pfarrkirchen bei Inge Lugeder: 08561 3004-134. Faltblätter zu den einzelnen Angeboten Gartenbäuerinnen, Erlebnisbäuerin – Erlebnisbauer und Kräuterpädagogen erhalten Sie am AELF Pfarrkirchen bei Inge Lugeder: 08561 3004-134.

    7.. „Am Sonnwendtag hat alles Kraft“ - Seminartag für die Zielgruppen: Gartenbäuerinnen, Erlebnisbauern, Kräuterpädagogen, Multiplikatoren an Schulen und Kindergärten, sowie in der Erwachsenen- und Familienbildung. Referent ist Thomas Janscheck. Termin: 10. Juni 2010 von 9:00 – 16:30 Uhr, Ort: Seminarhof Josef Stadler, Grattersdorf-Winsing im Landkreis DEG, Anmeldung bis 10. Mai 2010 am AELF PAN, Inge Lugeder: 08561 3004-134.

    D. Bereich Forsten:     Leitung FD G. Lermer: 08561 3004-161

    Forstreviere des AELF Pfarrkirchen

    Forstrevier Johanniskirchen (statt bisher Münchsdorf):
    Jochen Teichmann
    , Max-Peinkofer-Str. 3, 84381 Johanniskirchen 08564 962913 ; Mobil: 0175 5718383

    Forstrevier Pfarrkirchen: Maria Watzl,
    Lärchenweg 10, 84347 Pfarrkirchen; 08561 3004-173; Mobil: 0175 5718361 Vertreter: Marco Walbrecker: 08561 3004-168; Mobil: 0160 93962332

    Forstrevier Simbach/Inn: Gerhard Reiter,
    Lärchenweg 10, 84347 Pfarrkirchen;
     08561 3004-172; Mobil: 0175 5718357

    Forstrevier Eggenfelden: Michael Reichenwallner, Pfarrkirchener Str. 73, 84307 Eggenfelden; 08721 1340; Mobil: 0175 5718359

    Forstrevier Gangkofen: Christoph Zanklmaier, Edeneibach 2, 84140 Gangkofen; 08722 1425; Mobil: 0175 5718360

    Teilen Sie bitte jede Änderung von Konto, Adresse, Namen (bei Heirat) sowie Todesfälle der Geschäftsstelle sofort mit! Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Ihre Infos bekommen, keine Falschbuchungen entstehen und weder Ihnen noch uns unnötige Ausgaben entstehen.

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    Karl Erhart,

    1. Vorsitzender

      Franz Neuhuber,

      Geschäftsführer